Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.05.2000 - 31 U 182/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines Ehegatten für Geschäftsdarlehen des anderen Ehegatten; Krasse Überforderung eines Bürgen
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 05.08.1999 - 14 O 205/99
- OLG Hamm, 29.05.2000 - 31 U 182/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1070 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung
Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2000 - 31 U 182/99
Davon ist bei nicht ganz geringfügigen Hauptschulden jedenfalls dann auszugehen, wenn der Bürge voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen der Hauptschuld aufzubringen vermag (BGH WM 00, 410).Die für diese Berechnung zugrunde zu legende Hauptschuld ist hier mit dem vollen Nennbetrag der beiden Kredite anzusetzen, ohne Berücksichtigung der sonstigen Sicherheiten, da diese nicht ausschließlich für die durch die Bürgschaft gesicherten Darlehen bestimmt waren (vgl. BGH WM 99, 1556/1559; 00, 410/412), sondern auch noch für andere Kredite.
- BGH, 29.06.1999 - XI ZR 10/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen
Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2000 - 31 U 182/99
Die für diese Berechnung zugrunde zu legende Hauptschuld ist hier mit dem vollen Nennbetrag der beiden Kredite anzusetzen, ohne Berücksichtigung der sonstigen Sicherheiten, da diese nicht ausschließlich für die durch die Bürgschaft gesicherten Darlehen bestimmt waren (vgl. BGH WM 99, 1556/1559; 00, 410/412), sondern auch noch für andere Kredite.